Workshops 2026
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Fortbildungsmöglichkeiten, die im Jahr 2026 angeboten werden.
Übersicht
Wann? 26.02.2026, 10 - 17 Uhr
Wo? Zentrales Hörsaalgebäude am Hubland (Z6): Raum 2.011
Anmeldung: erfolgt über Website Fortbildung in Bayerischen Schulen
Workshopbeschreibung
Der Workshop behandelt zwei große Themenfelder des zeitgenössischen Chinas: zum einen den demographischen Wandel und einige der damit verbundenen gesellschaftspolitischen Herausforderungen des Landes, zum anderen die Problematiken der Umwelt, Ernährung, und Energiepolitik. Nach einem Einführungsvortrag wird jeder der beiden Themenblöcke in einzelnen Gruppen erschlossen. Ziel des Workshops ist es, mittels eines materialgestützten und problemorientierten Informationsinputs Unterrichtsideen zu erarbeiten. Die Inhalte der Veranstaltung sind u.a. anschlussfähig an den Geographie-Lehrplan für die 11. Klassen.
Thema 1: Die chinesische Gesellschaft: demographischer Wandel, Wanderarbeit und Bildungssystem
Im ersten Themenblock werden die demographische Entwicklung Chinas, die staatliche Bevölkerungspolitik sowie ausgewählte sozialstrukturelle Ungleichheiten behandelt. Schwerpunktmäßig werden dabei die Aspekte der Wanderarbeit und die Ungleichheiten im Bildungssystem angesprochen. Während die chinesische Bevölkerung noch vor nicht allzu langer Zeit von starkem Wachstum geprägt war, welches mit der mittlerweile abgeschafften Ein-Kind-Politik der Regierung begrenzt werden sollte, so ist seit dem Jahr 2023 auch nach offiziellen Statistiken ein Bevölkerungsschwund zu beobachten. Die heutige chinesische Gesellschaft ist durch rapide Alterung, ein Geschlechterungleichgewicht sowie ein nach wie vor bestehendes Stadt-Land-Gefälle und einen extremen Bildungswettbewerb geprägt. Dieser Themenkomplex soll im ersten Teil des Workshops unter Einbezug unterschiedlicher Materialien erarbeitet werden.
Thema 2: Aspekte der Energie, Ernährung und Umwelt in China
Der zweite Themenblock gewährt Einblicke in die Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich Energie, Ernährung und Umwelt. Der Workshop fokussiert sich dabei auf den enormen Anstieg des Energieverbrauchs, die begrenzten Agrarflächen sowie die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltverschmutzung. Obwohl in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Energie- und Ernährungssituation der chinesischen Bevölkerung erzielt wurden, betont die chinesische Regierung mit zunehmender Dringlichkeit die Notwendigkeit der Energiesicherung und Ernährungssicherheit sowie -souveränität. Dieser Teil des Workshops beleuchtet die Hintergründe dieser Thematik, darunter sich wandelnde Konsumtrends und Ernährungsgewohnheiten, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Umweltschutzmaßnahmen in China.
Dozierende: Dr. Sina Hardaker, Michael Malzer, M.A.
Ansprechpartnerin: Magdalena Bachinger (magdalena.bachinger@uni-wuerzburg.de)
Dienstbefreiung und Personenversicherungsschutz werden gewährt. Beim Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) nutzen Sie bitte möglichst eine BahnCard oder geben am DB-Schalter die folgende Großkundennummer an: 7102302. Sofern die Art des Dienstgeschäfts eine genaue Planung des Reiseverlaufs zulässt, sind alternativ die Sparpreisangebote der Bahn durch rechtzeitige Buchung in Anspruch zu nehmen.
Die Fahrtkosten werden Teilnehmenden staatlicher Gymnasien im Regierungsbezirk Unterfranken auf Antrag erstattet. Der entsprechende Antrag wird Ihnen mit der Teilnahmebestätigung im Nachgang der Veranstaltung zugeschickt. Reichen Sie diesen mit einer Kopie der Teilnahmebescheinigung auf postalischem Wege beim Landesamt für Finanzen in Ansbach ein.
Für Teilnehmende nichtstaatlicher oder kirchlicher unterfränkischer Gymnasien sowie Teilnehmende anderer Schularten bzw. aus anderen Regierungsbezirken: Machen Sie bitte Ihre Fahrtkosten beim zuständigen Aufwandsträger geltend und informieren Sie sich vor der Veranstaltung ob ihre Fahrtkosten von Ihrem Aufwandsträger übernommen werden.
Die Vergütung von Fortbildungsreisen erfolgt, wenn der Wohn- oder Dienstort vom Fortbildungsort abweicht und der Antrag innerhalb eines halben Jahres bei der zuständigen Reisekostenstelle vorgelegt wird.

