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Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft

Voraussetzungen zum Studium

Für die Zulassung zum Masterstudiengang "Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft" müssen Sie einen Bachelor- oder gleichwertigen Studienabschluss nachweisen, sowie mindestens 40 ECTS aus dem sprachwissenschaftlichen Bereich philologischer Fächer (klassische oder moderne Sprachen), wobei bis zu 20 ECTS aus dem Bereich Sprachpraxis (außer Deutsch und Englisch) berücksichtigt werden können.

Des Weiteren sind englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A1 (GER) für die Aufnahme des Studiums erforderlich. Genaue Angaben zu den Einschreibevoraussetzungen finden Sie hier.

Sollten Sie das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie eine vorläufige Zulassung beantragen, wenn Sie mindestens 150 ECTS nachweisen können. Bitte beachten Sie aber, dass die Mindestzahl von 150 ECTS schon zum Zeitpunkt der Bewerbung (15. Januar/Juli) vorliegen muss.