Promotionsverfahren - Alte Promotionsordnung der Fakultät für Geowissenschaften
Merkblätter
Anträge
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Erklärungen zu bisherigen Prüfungsverfahren
Erklärungen zum gewünschten Ablauf des Kolloquiums
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass innerhalb eines Jahres nach dem Tag der mündlichen Prüfung die Dissertation in ihrer genehmigten Fassung durch Druck oder Vervielfältigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 10 PromO). Wird diese Frist versäumt, erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte (§ 10 Abs. 5 PromO). Diese Frist kann auf begründeten Antrag (per Brief oder per Mail an: prodekanat.phil@uni-wuerzburg.de) von der Vorsitzenden verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Promotionsordnung für die Fakultät für Geowissenschaften der Universität Würzburg vom 13. März 1985 (KMBl II S. 138), geändert durch Satzung vom 1. Oktober 1996 (KMBl II S. 1282)