Promotionsverfahren - Alte Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten
Termine Promotionsausschuss
Termine werden nach Bedarf festgelegt.
Hinweis
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vorab in digitaler Form ein. Dies beschleunigt in der aktuellen Situation die Verwaltungsvorgänge.
Merkblätter
Anträge
Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
Erklärungen zu bisherigen Prüfungsverfahren
Erklärung zum gewünschten Ablauf des Kolloquiums
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass innerhalb eines Jahres nach dem Tag der mündlichen Prüfung die Dissertation in ihrer genehmigten Fassung durch Druck oder Vervielfältigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 10 PromO). Wird diese Frist versäumt, erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte (§ 10 Abs. 8 PromO). Diese Frist kann auf begründeten Antrag (per Brief oder per Mail an: prodekanat.phil@uni-wuerzburg.de) von der Vorsitzenden verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Promotionsordnung für die Philosophischen Fakultäten I – III der Universität Würzburg vom 08. Juni 2001 (KWMBl 2002 II S. 695), geändert durch Satzung vom 22. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 760) und Satzung vom 14 September 2004.