Intern
Philosophische Fakultät

Promotionsverfahren nach neuer Promotionsordnung

Termine für den Promotionsausschuss

Vorsitzende des Promotionsausschusses: Prof. Dr. Esme Winter-Froemel

Voraussichtliche Termine:

Mittwoch, 08.05.2024, 18 Uhr c.t., via Zoom
Mittwoch, 19.06.2024, 18 Uhr c.t., via Zoom

Anträge müssen bis 14 Tage vorher eingehen.

 

Verfahren

Das Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät gliedert sich in folgende Abschnitte:

Abschnitt I Vorüberlegungen

Um an der Philosophischen Fakultät promovieren zu können, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In Zweifelsfällen können Ihnen zusätzliche Prüfungen auferlegt oder es kann eine förmliche Promotionseignungsprüfung erforderlich werden.

Sie benötigen ein Thema für Ihre Dissertation und dieses muss einem an der Philosophischen Fakultät vertretenen Fach zuordenbar sein. Außerdem benötigen Sie die Zustimmung dreier Mentoren, Ihre Arbeit zu betreuen. Ihre Promotion wird von einem Promotionsmentorat betreut; ein Mitglied des Mentorats ist Ihr/e Erstbetreuer/in (Doktorvater bzw. -mutter). Ihr/e Erstbetreuer/in wird von Ihnen ein Exposé verlangen, mit dem Sie Ihr Thema und den zu erwartenden Erkenntnisgewinn umreißen.

Ferner wird Ihr/e Erstbetreuer/in mit Ihnen zusammen einen Arbeitsplan zur Durchführung Ihres Promotionsvorhabens absprechen und eine Mentoratsvereinbarung aufsetzen (Vordruck auf Anfrage im Prodekanat).

Abschnitt II Zulassung als Doktorand/in

Den Antrag auf Zulassung als Doktorand/in müssen Sie an die Fakultät richten. Die für Promotionen zuständige Geschäftsstelle ist das Prodekanat der Fakultät. Zur Vermeidung von Wartezeiten und unnötigen Wegen sollten Sie einen Termin vereinbaren und alle für die Zulassung als Doktorand/in erforderlichen Unterlagen dabei haben. Über die Zulassung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, in dem auch ein Studienfach ausgewiesen wird, für das Sie sich für ein Promotionsstudium einschreiben können.

Für eventuell erforderliche Beglaubigungen Ihrer Unterlagen steht für Dokumente, die von der Universität Würzburg erstellt wurden ein/e Mitarbeiter/in des Prüfungsamtes zur Verfügung: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/pruefungsamt-allgemein/beglaubigungen/

Mit der Zulassung als Doktorand/in wird die Mentoratsvereinbarung wirksam und es beginnt Ihr Promotionsvorhaben.

Ihr Promotionsvorhaben wird intensiv von Ihrem Mentorat betreut. Sie nehmen an Oberseminaren, Doktorandenkolloquien und anderen akademischen Veranstaltungen Ihres Promotionsfachs teil und erhalten parallel dazu ein Fortbildungsprogramm, das Ihnen weitere Kompetenzen insbesondere für Ihr späteres Berufsleben vermitteln wird. Einzelheiten hierzu werden in der Mentoratvereinbarung geregelt.

Das Fortbildungsprogramm soll einerseits das Bewusstsein für typische Problemfelder schärfen, andererseits konkret auf eine Führungsposition vorbereiten. Weitere Informationen bezüglich der angebotenen Kurse finden Sie hier.

Die konkreten Termine für die einzelnen Veranstaltungen werden vom Prodekanat der Philosophischen Fakultät bekannt gegeben und können im Vorlesungsverzeichnis abgerufen werden.

Mit der Möglichkeit, im Rahmen des Forschungsfonds Anträge auf Sachkostenunterstützung zu stellen und an externen Fortbildungen teilzunehmen, wird Ihre strukturierte Promotion abgerundet.

Abschnitt III Zulassung zur Doktorprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung wird ebenfalls an die Fakultät gerichtet. Zuständig ist wiederum das Prodekanat.

Die Dissertation wird mit den vollständigen Unterlagen im Prodekanat eingereicht.

Ihre Zulassung zur Doktorprüfung wird Ihnen nach Prüfung der Unterlagen zugestellt und die Dissertation wird den Gutachtern für das Begutachtungsverfahren zugesandt.

Wurde die Dissertation angenommen, so bestellt der/die Vorsitzende des Promotionsausschusses das Prüfungsgremium und bestimmt den Termin für die mündliche Prüfung, zu der Sie schriftlich geladen werden.  

Abschnitt IV Veröffentlichung der Dissertation und Ablieferung der Pflichtexemplare

Nach dem Bestehen der Doktorprüfung sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Tag der mündlichen Prüfung die Dissertation in ihrer genehmigten Fassung durch Druck oder Vervielfältigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 11 PromO). Wird diese Frist versäumt, erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte (§ 11 Abs. 7 PromO). Diese Frist kann auf begründeten Antrag (per Brief oder per Mail an: promotionen.phil@uni-wuerzburg.de) von der Vorsitzenden verlängert werden

Abschnitt V Vollzug der Promotion

Haben Sie die Doktorprüfung bestanden und Ihre Pflichtexemplare eingereicht, wird die Promotion durch Aushändigung der Doktorurkunde vollzogen. Die Doktorurkunde kann auch bereits ausgehändigt werden, wenn das Imprimatur und ein Verlagsvertrag für den Druck der Dissertation vorliegen.