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Philosophische Fakultät

Ausschreibungen

Aktuelle Ausschreibungen

Universitätsprofessur (W3) für Digital Humanities

In der Philosophischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist am Institut für Deutsche Philologie eine Stelle für eine Universitätsprofessorin / einen Universitätsprofessor (m/w/d) für Digital Humanities (Besoldungsgruppe W 3) zum 01.10.2027 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.

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Universitätsprofessur (W3) für Musikwissenschaft (Musik der europäischen Neuzeit)

In der Philosophischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist am Institut für Musikforschung die Stelle einer Universitätsprofessur der BesGr. W3 für Musikwissenschaft (Musik der europäischen Neuzeit) zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.

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University Professor (W3) of Musicology (Music of the European Modern Period)

The Faculty of Arts of the Julius-Maximilians-University Würzburg invites applications for the position of University Professor (grade W3) of Musicology (Music of the European Modern Period) in the Institute of Music Research, a permanent civil-service position, to be filled as soon as possible.

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Universitätsprofessur (W2) für Klassische Archäologie

In der Philosophischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist am Institut für Altertumswissenschaften eine Stelle für eine Universitätsprofessorin / einen Universitätsprofessor (m/w/d) für Klassische Archäologie (Besoldungsgruppe W 2) zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.

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Bewerbungsbogen

Informationen zu Berufungsangelegenheiten

E-Mail-Schriftverkehr bei allen Berufungsangelegenheiten bitte unter

berufungsverfahren.phil@uni-wuerzburg.de

Die in den Ausschreibungstexten erbetenen Bewerbungsbögen bitte unbedingt als Word-Dokument per Mail vorab an oben angebenene E-Mail-Adresse senden.

Informationen zu Bewerbungen auf Professorenstellen

Anreisemöglichkeiten / Lageplan / Gebäudeplan

Reisekosten

Die Formulare für die Erstattung von Reisekosten im Rahmen eines Berufungsverfahrens erhalten Sie vor Ort.

Bitte beachten:
Ansprüche auf Vergütung von Reisekosten erlöschen, wenn sie nicht innerhalb eines halben Jahres schriftlich geltend gemacht werden (Art. 3 Abs. 5 BayRKG).