Intern
Sinologie in Würzburg

Informationen zur Anrechnung von Vorleistungen aus dem In- und Ausland sowie Vorkenntnissen

  1. Äquivalente Leistungen von anderen Hochschulen aus dem In- und Ausland können angerechnet werden.
  2. Sprachliche Vorkenntnisse können zudem über eine Feststellungsprüfung angerechnet werden.
  3. Anträge können nur im ersten Fachsemester oder bei Anträgen auf Studienleistungen aus einem Auslandssemester im Semester unmittelbar nach Rückkehr nach Würzburg gestellt werden.
  4. Für jede 30 anerkannten ECTS erfolgt die Hochstufung um ein Fachsemester.
  5. Zur Anrechnung sind die Formulare des Prüfungsamtes zu verwenden.
  6. Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit den zuständigen Studienfachberatern in Verbindung (Modern China BA, East Asia BA, ASQ/Sinicum/Japonicum/Koreanicum, Chinese Studies MA, Chinese Politics and Society MA: Michael Leibold; China Business and Economics, China Language and Economy: Florian Thünken).
  7. Nach erfolgter Äquivalenzprüfung unterzeichnen wir Ihre Anträge und das Prüfungsamt nimmt nach Einreichung der Anträge die Eintragung in Ihr Studienkonto vor.
  8. Bei Anträgen vor dem eigentlichen Studienbeginn in Würzburg oder zum ersten Fachsemester (i.d.R. bei Studiengangs- und/oder Studienortswechseln) besteht die Möglichkeit den Antrag vorab oder während des ersten Fachsemesters zu stellen. Bei vorab gestellten Anträgen, die mehr als 30 ECTS umfassen, kann eine unmittelbar Höherstufung in den Fachsemester erfolgen. Dies empfiehlt sich insbesondere für Bezieher von Bafög-Leistungen.
  9. Bei Anfragen zu Anrechnungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachkoordinatoren. Es empfiehlt sich bei Anfragen ein Transcript/Verzeichnis der Studienleistungen mitzusenden. Wir erstellen Ihnen dann gerne eine Vorabauskunft.
  10. Im Rahmen der Anfrage empfehlen wir immer eine Studienfachberatung, die Ihnen die Gelegenheit zu Fragen gibt, aber auch sicherstellen soll, dass unter den gegebenen Bedingungen eine optimal Studierbarkeit erreicht werden kann. Die Studienfachkoordinatoren stehen Ihnen für die Beratung zur Verfügung.
  11. Anrechnungsverfahren in Auslandssemestern im Rahmen des Studiums werden in den Vorbereitungssitzungen für die Auslandssemester besprochen und vorbereitet.