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Intern
    Philosophische Fakultät

    Promotionsverfahren - Alte Promotionsordnung der Philosophischen Fakultäten

    Termine Promotionsausschuss

    Termine werden nach Bedarf festgelegt.

    Hinweis

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen vorab in digitaler Form ein. Dies beschleunigt in der aktuellen Situation die Verwaltungsvorgänge.

    Anträge

    Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

    Bestätigung des Betreuers

    Erklärungen zu bisherigen Prüfungsverfahren

    Erklärung zum gewünschten Ablauf des Kolloquiums

    Formular Unterfranken

    Hinweis:  Bitte beachten Sie, dass innerhalb eines Jahres nach dem Tag der mündlichen Prüfung die Dissertation in ihrer genehmigten Fassung durch Druck oder Vervielfältigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist (§ 10 PromO). Wird diese Frist versäumt, erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte (§ 10 Abs. 8 PromO). Diese Frist kann auf begründeten Antrag (per Brief oder per Mail an: prodekanat.phil@uni-wuerzburg.de) von der Vorsitzenden verlängert werden.

    Rechtsgrundlage

    Promotionsordnung für die Philosophischen Fakultäten I – III der Universität Würzburg vom 08. Juni 2001 (KWMBl 2002 II S. 695), geändert durch Satzung vom 22. September 2003 (KWMBl II 2004 S. 760) und Satzung vom 14 September 2004.