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European Ethnology

Master

Master of Arts: Europäische Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft

Europäische Ethnologie kann an der JMU als Masterstudium als alleiniges Hauptfach mit 120 ECTS und als eines von zwei Hauptfächern mit 45 ECTS studiert werden.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Studiengang auf WüStart

Qualifikationsziele des Studiums der Europäischen Ethnologie / Empirische Kulturwissenschaft 

Die angebotenen Veranstaltungen für das aktuelle und kommende Semester finden Sie im Vorlesungsverzeichnis via WueStudy

Über den regulären MA-Studiengang hinaus ist die Europäische Ethnologie/Volkskunde im Wahlpflichtbereich des interdisziplinären MA-Studiengangs "Mittelalter und Frühe Neuzeit" vertreten.

Infos zum Studiengang

Außerdem beteiligt sich die Europäische Ethnologie/Volkskunde am Pflichtbereich des Masterstudiengangs "Germanistik als Fremdsprachenphilologie".

Informationen zum Studiengang

 

Unser Masterstudium ist auch in Teilzeit möglich:

Seit wann möglich
Ab dem Sommersemester 2026 ist das Studienfach in der 45-Punkte-Ausprägung im Zwei-Hauptfächer-Master in Teilzeit studierbar. Das Fach ist zulassungsfrei, eine Teilzeitoption ist damit nicht ausgeschlossen.

Voraussetzung bei der Fächerkombination
Da der Studiengang aus zwei gleichwertigen Hauptfächern besteht, müssen beide gewählten Fächer jeweils für sich teilzeitfähig sein. Das Studienfach Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft ist grundsätzlich mit jedem an der JMU angebotenen 45-Punkte-Master-Studienfach kombinierbar; ob das gewählte Partnerfach zusätzlich teilzeitfähig ist, sollte individuell geprüft werden.

Struktur des Studiums

  • Regelstudienzeit: 4 Semester Vollzeit --> 8 Semester Teilzeit
  • Aufteilung: 45 ECTS im Studienfach (30 Pflichtbereich, 15 Wahlpflichtbereich), 45 ECTS im zweiten Hauptfach, 30 ECTS Abschlussbereich
  • Pro Teilzeitsemester: 15 ECTS als Zielgröße, 20 ECTS als Obergrenze
  • Ein Teilzeitblock muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Semester umfassen; Studienbeginn ist zum Sommer- und zum Wintersemester möglich

Einschreibung und Wechsel

  • Die Entscheidung für Teilzeit erfolgt bei der Einschreibung; danach sind mindestens 2 Semester Teilzeit verpflichtend
  • Ein Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit ist mit Immatrikulation bzw. Rückmeldung möglich, spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn
  • Wechsel Vollzeit —> Teilzeit: bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit ohne Angabe von Gründen möglich; danach nur mit begründetem Antrag über den Prüfungsausschuss
  • Ein Teilzeitstudium schließt ein gleichzeitiges Doppelstudium aus

Abschlussarbeit
Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt in Vollzeit 6 Monate. In Teilzeit verdoppelt sich diese Frist auf 12 Monate.

Zuständigkeiten

Studierendenkanzlei: formale Anmeldung des Teilzeitstudiums bei Einschreibung/Rückmeldung sowie spätere Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit

Fachstudienberatung EE/EKW: inhaltliche Beratung vor Aufnahme des Teilzeitstudiums – laut ASPO dringend empfohlen, da hier Aufbau und Anforderungen des Teilzeitmodells im konkreten Fach erläutert werden